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   LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06   

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https://dejure.org/2006,14231
LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06 (https://dejure.org/2006,14231)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.04.2006 - 2 Ta 18/06 (https://dejure.org/2006,14231)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. April 2006 - 2 Ta 18/06 (https://dejure.org/2006,14231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

  • IWW

    ZPO § 120 Abs. 4 ZPO § 115 Abs. 3 SGB XII § 90 VO zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII § 1
    EZPO, SGB XII, VO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Abfindung als Bestandteil des Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bezüglich der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Einsatz von 10 Prozent der Abfindung, sofern der Freibetrag überschritten wird; Tilgung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90; ; VO zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - Tilgung der Prozesskosten vor Ablösung langfristiger Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    Die Abfindung ist als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - ).

    Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97

    Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
  • LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01

    PKH; Abfindung; Eigenbeitrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 1 Ta 93/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen , Anrechenbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
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