Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
- IWW
ZPO § 120 Abs. 4 ZPO § 115 Abs. 3 SGB XII § 90 VO zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII § 1
EZPO, SGB XII, VO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Abfindung als Bestandteil des Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bezüglich der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Einsatz von 10 Prozent der Abfindung, sofern der Freibetrag überschritten wird; Tilgung der ...
- Judicialis
ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90; ; VO zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - Tilgung der Prozesskosten vor Ablösung langfristiger Verbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 02.01.2006 - 3 Ca 1553 e/05
- LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Die Abfindung ist als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - ).Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).
- LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97
Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -). - LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01
PKH; Abfindung; Eigenbeitrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 1 Ta 93/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen , Anrechenbarkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ). - LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).